AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) Die ESONO AG, Holbeinstrasse 2, D - 79100 Freiburg (im
folgenden ESONO genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der
Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn ESONO sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung
dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) ESONO ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das
Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde
den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung
wirksam. ESONO weist seine Kunden schriftlich oder via E-Mail bei
Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als
akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 4 Wochen widerspricht.
(4) Der vollständige Text der Geschäftsbedingungen wird von
ESONO über eine Verlinkung im Internet bekannt gegeben und dort zur
Ansicht und zum Herunterladen bereitgestellt (http://agb.esono.de).
(5) Die Angabe vollständiger und richtiger Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsschluss.
(6) Für bestimmte Vertragsbeziehungen gelten zusätzlich
gesonderte Bestimmungen, die dem jeweiligen Vertragspartner zur
Wirksamkeit jedoch gesondert bekannt gegeben werden müssen.
(7) Diesen AGB entgegenstehende Bedingungen von
Vertragspartnern werden nicht anerkannt, es sei denn, ESONO hätte dies
schriftlich ausdrücklich versichert.
§ 2 Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
ESONO ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
ESONO ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Die Angebote der Firma ESONO sind stets freibleibend.
Verträge kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung der
Kundenbestellung zustande.
(3) Vertragsinhalt wird nur der schriftlich fixierte Text.
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Beide Parteien verzichten durch Anerkennung dieser AGB unwiderruflich
auf die mündliche Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.
(5) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ESONO insbesondere
vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in
Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten die Preise für die Erbringung von Leistungen oder
Lieferung von Waren ab Erfüllungsort Freiburg, ausschließlich
Verpackung, Versicherung oder sonstiger Nebenleistungen und
einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Verkehr mit
Unternehmern enthalten die Preisangaben nicht die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise können durch ESONO zum Beginn einer neuen
Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von
mindestens einem Monat geändert werden. Sofern die Preissteigerung
deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt,
steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das
Kündigungsrecht nicht innerhalb 4 Wochen aus, wird der Vertrag mit den
neuen Konditionen fortgesetzt. Auf diese Rechtsfolge wird ESONO in der
Mitteilung hinweisen.
(3) Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann ESONO den entsprechenden Dienst sperren. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden.
(4) Im Verzugsfall ist ESONO berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz zu verlangen und die vertraglich vorgesehenen Leistungen sofort zu sperren oder zu unterlassen.
(5) ESONO kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 20,- € abhängig machen.
(6) ESONO kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,- € geltend machen.
(7) Forderungen von ESONO kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
(8) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Zahlungen werden grundsätzlich bei Leistung oder dem in der Auftragsbestätigung explizit genannten Termin fällig.
(10) Die Leistung an den Kunden bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche von ESONO gegen den Kunden in deren Eigentum. Der Kunde darf in dieser Zeit nicht über die Leistung verfügen, sie insbesondere nicht mit Rechten anderer belasten. Sollten Dritte auf die Leistung zugreifen wollen, so verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von ESONO hinzuweisen und ESONO unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
(11) Im Verkehr mit Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den anerkannten Saldo (Kontokorrent-Vorbehalt). Zudem ist die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes vom Käufer gegen alle gängigen Gefahren zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an ESONO abgetreten. ESONO nimmt diese Abtretung ohne weitere Willenserklärung an.
(3) Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann ESONO den entsprechenden Dienst sperren. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden.
(4) Im Verzugsfall ist ESONO berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz zu verlangen und die vertraglich vorgesehenen Leistungen sofort zu sperren oder zu unterlassen.
(5) ESONO kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 20,- € abhängig machen.
(6) ESONO kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,- € geltend machen.
(7) Forderungen von ESONO kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
(8) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Zahlungen werden grundsätzlich bei Leistung oder dem in der Auftragsbestätigung explizit genannten Termin fällig.
(10) Die Leistung an den Kunden bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche von ESONO gegen den Kunden in deren Eigentum. Der Kunde darf in dieser Zeit nicht über die Leistung verfügen, sie insbesondere nicht mit Rechten anderer belasten. Sollten Dritte auf die Leistung zugreifen wollen, so verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von ESONO hinzuweisen und ESONO unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
(11) Im Verkehr mit Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den anerkannten Saldo (Kontokorrent-Vorbehalt). Zudem ist die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes vom Käufer gegen alle gängigen Gefahren zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an ESONO abgetreten. ESONO nimmt diese Abtretung ohne weitere Willenserklärung an.
§ 4 Leistungspflichten von ESONO
(1) Soweit ESONO kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung
stellt (z.B. Spam-Filter-Software), hat der Kunde auf ihre Erbringung
keinen Erfüllungsanspruch. ESONO ist befugt solche bisher
vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einzustellen
ohne den Kunden darüber zu informieren.
(2) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich
vereinbart, gewährt ESONO dem Kunden keine kostenlose technische
Unterstützung (Support). ESONO leistet keinen direkten Support für
Kunden des Kunden (Reseller), sofern keine anderweitigen Vereinbarungen
schriftlich getroffen wurden.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf ESONO
die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder
Dritten erbringen lassen.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert ESONO zu, dass alle Daten, die der Kunde
an ESONO übermittelt vollständig und richtig sind. Der Kunde
verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen
seiner Daten an ESONO zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt
insbesondere für seine Adressdaten inklusive der Telefonnummer, der
Bankverbindung (bei Zahlungsweise: „Bankeinzug“) und der Emailadresse.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Im Verkehr mit Unternehmern verjähren die Ansprüche wegen Mängeln der Ware oder Dienstleistung nach 6 Monaten.
(2) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
(a) Ansprüche des Kunden, die, mittelbare oder unmittelbar, aus unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden an der Ware/Leistung herrühren.
(b) Ansprüche auf Schadenersatz anstatt der Leistung und das Rücktrittsrecht des Kunden bei einer nur geringfügigen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
(a) Ansprüche des Kunden, die, mittelbare oder unmittelbar, aus unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden an der Ware/Leistung herrühren.
(b) Ansprüche auf Schadenersatz anstatt der Leistung und das Rücktrittsrecht des Kunden bei einer nur geringfügigen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
(3) Für Schäden in Form von vertraglichen und
außervertraglichen Ansprüchen haftet ESONO nur unter der Voraussetzung,
dass ESONO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Ebenso haftet ESONO nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(4) Bei grober Fahrlässigkeit haftet ESONO nach den
gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe
der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR
12.782,30).
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ESONO nur, wenn er eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet ESONO
lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei
Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV
niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
(6) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere
Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist
ausgeschlossen.
(7) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum
von einem Jahr ab Kenntnis des den Schaden verursachenden Ereignisses,
es sei denn es handelt sich um einen Fall vorsätzlicher Schädigung.
(8) Durch ESONO werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies
erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen.
(9) Die Haftung von ESONO wegen zugesicherter Eigenschaften,
bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften
bleibt unberührt.
(10) ESONO weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer
Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass
ESONO das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter
Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren (Hacking). Für
die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten, oder auf dem
Server befindlichen Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge (z.B.
durch Verschlüsselung).
§ 7 Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge
(1) Für den Fall, dass der Käufer eine natürliche Person ist
und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner
gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt mit Empfang der Leistung, jedoch nicht,
bevor ESONO den Käufer über sein Widerrufsrecht belehrt hat.
(2) Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist zu richten an: ESONO AG, Holbeinstrasse 2, 79100 Freiburg.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(4) Etwaige gelieferte Ware ist sofort nach der fristgerechten
Ausübung des Widerrufsrechts auf eigene Kosten und Gefahr
zurückzusenden.
§ 8 Freistellung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, ESONO im Innenverhältnis von
allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen
Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur
Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für
Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im
Inland ohne Gerichtsstand ist, Freiburg im Breisgau. ESONO ist darüber
hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen. Für die von ESONO auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen
folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum
Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Alle Erklärungen von ESONO können auf elektronischem Weg
an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im
Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke
enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt
eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung,
die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten.
Abschnitt II – Sonderregeln für Domains, Web-Hosting, E-Mail, Content Management - und E-Commerce Systeme
§ 1 Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
(1) Bei angestrebten Hosting-Verträgen, deren Anbahnung über
Fernkommunikationsmittel erfolgt, kommt der Vertrag bereits mit der
Zuteilung von Speicherplatz und Login-Daten zustande.
(2) ESONO ist berechtigt, die Domain des Kunden nach
Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe
erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ESONO insbesondere
vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Abschn. II § 5
Abs. 3, Abschn. II § 5 Abs. 7 und Abschn. II § 5 Abs. 8 geregelten
Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener
Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in
Abschn. II § 5 Abs. 3 aufgestellten Vorgaben genügt.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Sofern durch eine Domainvergabestelle oder einen Registrar
die Preise erhöht werden, kann ESONO die Preise entsprechend anpassen.
Soweit es sich um eine unzumutbare Anpassung handelt, kann der Kunde
den Vertrag fristgerecht kündigen.
(2) Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich.
(2) Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich.
§3 Leistungspflichten von ESONO
(4) ESONO gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von
98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der
Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich von ESONO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter
etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. ESONO kann den Zugang
zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes,
die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter
Daten dies erfordern.
(5) Sofern des nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, hat
der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm für seinen Dienst dieselbe
IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
§4 Internet Domains
(1) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Domain-Endungen)
werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, nationaler, sowie
internationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen
zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die
Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen
Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten
aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind,
gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen, die auf den
Webseiten der jeweiligen Domain Registrare eingesehen werden können.
Für „.de“ Domains gelten die DENIC Domainbedingungen
(http://www.denic.de/de/bedingungen.html), sowie die DENIC Richtlinien
(http://www.denic.de/de/richtlinien.html)
(2) ESONO hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er
übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden
beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und
frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch
für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain
keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen
Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain
durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der
Kunde ESONO, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige
Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die
Registrierung eingeschaltete Personen frei.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige
Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf sie geheim zu halten. Er
ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm
zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern.
(2) Der Kunde hat in seinen POP3- E-Mail-Postfächern
eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. ESONO
behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu
löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem
Mailserver von ihm abgerufen wurden. ESONO behält sich weiter das Recht
vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender
zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen
Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner
Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige
Inanspruchnahme der Einrichtungen von ESONO verursachen, insbesondere
CGI- und PHP-Skripte. ESONO kann Internet-Präsenzen mit diesen
Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die
Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
(4) ESONO ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren,
wenn gegen die Verpflichtung aus Abschn. II § 5 Abs. 3 durch den
Kunden oder einen Dritten verstoßen wird
Bei einem Chameleon CMS Hosting erfolgt eine Datensicherung seitens ESONO mindestens einmal pro Woche.
(6) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende
Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem
Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt ESONO
dem Kunden für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß des
mit dem Kunden vereinbarten Preises in Rechnung.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte
anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer)
Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote
beinhalten.
(8) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von ESONO gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning)
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist ESONO zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning)
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist ESONO zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 6 Verfahren bei Vertragsbeendigung
(1) Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers / AdminC.
(2) Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung
einer Domain nicht mit, kann ESONO die Domain nach Vertragsende und
Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle
zurückgeben. ESONO weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine
Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen
bleiben kann.
(3) Alternativ kann ESONO die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
(4) Beendet ESONO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzugs
oder aus wichtigem Grund, kann ESONO nach angemessener Frist die
Löschung der betroffenen Domains veranlassen.
§ 7 Lizenzen und Urheberrecht
(1) Der Kunde erhält von ESONO für die gesamte Vertragsdauer
ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der überlassenen
oder zur Verfügung gestellten Programme (z.B. Betriebssysteme,
Webserver-Software, Content-Management-Systeme, E-Commerce Systeme).
Wird der Kunde von ESONO für Mehrfachlizenzen des Programms
autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede
einzelne dieser Lizenzen. Darüber hinaus gelten die Lizenzbestimmungen
der jeweiligen Programmhersteller.
(2) Eine Veräußerung der überlassenen Software ist in jedem Fall unzulässig.
Stand 25.01.2006


